Gewerberechtliche Geschäftsführung
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– Dr. S. Harzer – Medical Affairs hat den dazu erforderlichen Befähigungsnachweis
– Das laut § 94 GewO 1994 reglementierte Gewerbe für den Großhandel von Arzneimitteln und Giften erfordert in Österreich die Bestellung und Anstellung eines Gewerberechtlichen Geschäftsführers
– im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche